Immer wenn sie Krimis schreibt…
Dritter historischer Krimi „Das Geheimnis der Burgkapelle“ von Barbara Mansion aus Saarfels erschienen.
Hobbyautorein Barbara Mansion beim Signieren ihres neuesten Krimis „Das Geheimnis der Burgkapelle“ in ihrer „Schreibwerkstatt“ in Saarfels.
Öffentliche Auslegung der Lärmaktionsplanung der Gemeinde Beckingen
Der Gemeinderat der Gemeinde Beckingen hat in seiner Sitzung am 01.10.2008 zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG gemäß § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) beschlossen, den Entwurf der Lärmaktionsplanung für die Gemeinde Beckingen öffentlich auszulegen und die Behörden zu beteiligen.
Der Planentwurf mit Karten liegt gemäß § 47 d Abs. 3 BImschG in der Zeit vom 17.10.2008 bis 17.11.2008 bei der Gemeindeverwaltung, Bauamt, Zimmer 1.08, Bergstraße 48, 66701 Beckingen, zu den üblichen Dienststunden im Rathaus zu jedermanns Einsicht aus. Den Bürgern wird Gelegenheit gegeben, eigene Anregungen und Vorschläge in den Planungsprozess einzubringen. Anregungen können bis 17.11.2008 an die Gemeindeverwaltung gesandt werden.
Grundlage für den Lärmaktionsplan war die nach § 47 c BImSchG entsprechend der o. a. Richtlinie zur erstellende Lärmkartierung, die durch das Umweltministerium in Abstimmung mit dem saarländischen Städte- und Gemeindetag in Auftrag gegeben und für das gesamte Saarland erstellt wurde. Diese hatte ergeben, dass die Gemeinde Beckingen in der ersten Stufe der Erfassung, nach den Kriterien des § 47 c Abs. 1 BImschG, einzig durch den Lärm der BAB A8 betroffen ist.
Beckingen, den 16.10.2008 In Vertretung Brandstätter, 1. Beigeordneter
Lärmaktionsplanung Erste Stufe gemäß $47d BImSchG
Lageübersicht betroffene Bereiche
Karte Pegelwerte Lärmindikator am Tag für Beckingen
Karte Pegelwerte Lärmindikator in der Nacht für Beckingen
EU-Umgebungslärmrichtlinie
Aktionsplanung - Umgebungslärm: Am 15.06.2002 haben das europäische Parlament und der Rat der europäischen Union die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) erlassen. Mit ihr wird das Ziel verfolgt, schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.
Basis hierfür ist
- die Ermittlung der Lärmbelastung durch Lärmkarten nach gemeinsamen Methoden,
- die Information der Bevölkerung hierüber und
- die Anwendung von Aktionsplänen auf lokaler Ebene.
Zuständig für die Ausarbeitung von Lärmkarten und die Aufstellung von Aktionsplänen sind im Saarland die Gemeinden. Nach der Fertigstellung der strategischen Lärmkarten der 1. Stufe (Straßen mit Fahrzeugaufkommen von über 6 Mio./Jahr) im Saarland zeigt es sich, dass die Betroffenheit durch Umgebungslärm in den saarländischen Gemeinden sehr unterschiedlich ist. Beispielsweise führen durch einige Gemeinden zwar Hauptverkehrsstraßen, für die in der ersten Stufe Lärmkarten aufzustellen waren. Von den ausgehenden Lärmimmissionen ist die jeweilige Wohnbevölkerung jedoch aufgrund eines großen Abstandes nicht betroffen; andere Wohngebiete hingegen sind aufgrund ihrer Hanglage stark betroffen obwohl die Autobahn über einen Kilometer entfernt liegt.
Für viele Gemeinden stellen sich somit bereits vor Beginn der eigentlichen Aktionsplanung Fragen, die sich auf die Verpflichtung zur Aufstellung eines Aktionsplanes, die Mindestanforderungen und die Zuständigkeiten beziehen. Für unsere Gemeinde, die wegen der A 8 (ein Teil des Gemeindegebietes von Beckingen liegt auch auf der linken Saarseite) einen Aktionsplan aufstellen muss, kommt hinzu, dass ein Teil der Immissionen durch die A 8 auf dem Gemeindegebiet von Rehlingen-Siersburg entsteht, so dass hier die entsprechende Zusammenarbeit stattfinden muss.
Es gibt inzwischen geeignete Ausfertigungen der Lärmkarten mit denen die im § 7 Bundesimmissionsschutzverordnung geforderte Information der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann. Unter www.laermkartierung-saarland.de können Sie sich über die landesweiten Ergebnisse der Kartierung informieren.
Über die Ergebnisse der Aktionsplanung werden wir an gleicher Stelle informieren.


