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Gartenwasserzähler

 

Nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat der Gemeinde Beckingen wird die durch die Installation eines Gartenwasserzählers nachgewiesene Wassermenge von der Kanalbenutzungsgebühr befreit.

 

Bei der Installation eines Gartenwasserzählers zum Nachweis der nicht in das Kanalnetz eingeleiteten Wassermenge sind einige Punkte zu beachten:

 

1.      Die Installation eines Gartenwasserzählers hat an der Zuleitung zur Gartenwasserentnahmestelle zu erfolgen. Von dieser Zuleitung darf keine Verbindung (auch keine Schlauchverbindung) zur übrigen Hausinstallation oder zu Haushaltsgeräten (Waschmaschine etc.) vorgenommen werden.

 

2.      Änderungsarbeiten an der Hausinstallation sowie der Einbau des Gartenzählers sind von einem Vertragsinstallationsunternehmen Ihrer Wahl auszuführen (nicht durch das Wasserwerk Beckingen!).

 

3.      Der Gartenzähler muss alle 6 Jahre nach Ablauf der Eichgültigkeit ausgetauscht und nachgeeicht werden. Für Wasserzähler ohne gültige Eichung wird keine Kanalgebührenbefreiung erteilt.

 

4.      Bei der erstmaligen Installation ist ein Antrag auf Teilerlass von Kanalbenutzungsgebühren zu stellen, in dem bestätigt wird, dass das über den Gartenwasserzähler entnommene Wasser ausschließlich zur Bewässerung des Gartens oder der Füllung eines Schwimmbades oder Teiches verwandt wird und nicht in die öffentliche Kanalisation gelangt.

 

5.      Der Gartenwasserzähler wird von einem Bediensteten des Wasserwerkes ordnungsgemäß verplombt. Die Beschädigung oder Entfernung der Plombe hat zur Folge, dass kein Erlass der Kanalbenutzungsgebühren vorgenommen wird.

 

6.      Bei der Bemessung der jährlichen Schmutzwassergebühr gelten die für die Absetzung der Wassermenge bestehenden Satzungsbestimmungen, insbesondere wird auf den Mindestverbrauch von 25 cbm pro Person pro Jahr hingewiesen  (§ 6 der Abwasser-Abgabensatzung).

 

7.      Jährlich wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20,00 € je Gartenwasserzähler berechnet und mit der Verbrauchsabrechnung erhoben.

 

Bei der Entscheidung über die Installation des Gartenzählers sind folgende Kosten zu berücksichtigen:

 

1. Installationsaufwand des Vertragsinstallateurs

2. Anschaffungskosten für geeichten Gartenwasserzähler (alle 6 Jahre)

3. Lohnkosten Wasserwerk für die Verplombung des Gartenwasserzählers (alle 6 Jahre)

4. Jährliche Verwaltungsgebühr

 

Unter Berücksichtigung der aufgeführten Kosten empfiehlt sich die Installation eines Gartenwasserzählers ab einem für die unter Punkt 4 genannten Verbrauchszwecke nachgewiesenen Wasserverbrauch von über 10 cbm/Jahr.